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Allgemeine Geschäftsbedingungen Praxis Rise Rooted
Miriam Terbonßen – Praxis Rise Rooted
Moesstraat 20
9717JT Groningen
www.riserooted.nl
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KvK-nummer: 76555569
Artikel 1 | Gültigkeit der vorliegenden Bestimmungen und Bedingungen
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle mit der Praxis Rise Rooted abgeschlossenen Verträge. Ein Vertrag bezieht sich auf die Erbringung einer Dienstleistung im Rahmen der komplementären Therapie.
1.2 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote der Praxis Rise Rooted, unabhängig davon, ob diese zu einem Vertrag geführt haben.
1.3 In diesen Bedingungen wird Praxis Rise Rooted als Auftragnehmer bezeichnet, während die andere Partei, der Klient/die Klientin, oder der Kunde/die Kundin, als Auftraggeber bezeichnet wird. Ein Auftraggeber kann eine natürliche oder juristische Person sein.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Lieferbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, dass sie vom Auftragnehmer schriftlich akzeptiert worden sind.
1.5 Mit dem Auftrag zur Durchführung einer komplementärmedizinischen Behandlung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Sonderregelungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Artikel 2 | Angebote
2.1 Alle Angebote und/oder Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
2.2 Mündliche Angebote von Praxis Rise Rooted sind nicht bindend, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.
2.3 Soweit nicht anders vereinbart, hält sich Praxis Rise Rooted an ihre Angebote 14 Tage gebunden.
Artikel 3 | Vereinbarung
3.1 Der Vertrag über die Erbringung von Zusatzleistungen wird erst durch eine schriftliche Bestätigung der Praxis Rise Rooted verbindlich. Diese schriftliche Bestätigung (Behandlungsvertrag) kann per E-Mail versandt oder per Post ausgedruckt werden.
3.2 Jeder mit Praxis Rise Rooted abgeschlossene Vertrag enthält die auflösende Bedingung, dass der Kunde eine ausreichende Kreditwürdigkeit nachweist. Diese Beurteilung wird ausschließlich von Praxis Rise Rooted vorgenommen. Der Kunde wird Praxis Rise Rooted erlauben, wenn nötig, Informationen über ihn anzufordern.
3.3 Daten und/oder Informationen, die Praxis Rise Rooted dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, wie z.B. Arbeitsprogramme, Schulungen und Materialien für Meditation und dergleichen, sowie gedruckte Dokumente, Zeichnungen, Abbildungen und dergleichen von Praxis Rise Rooted, sind für Praxis Rise Rooted nicht bindend und werden in gutem Vertrauen gegeben. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die genannten Materialien weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden, oder dass Dritte über deren Inhalt informiert werden.
Artikel 4 | Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern und/oder Dritten
4.1 Praxis Rise Rooted erkennt die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern und/oder Dritten nur an, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
4.2 Die Anwendbarkeit der vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt jedoch nicht die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Praxis Rise Rooted.
4.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von Praxis Rise Rooted nur unter den oben genannten Bedingungen akzeptiert und gelten nur für die beabsichtigte Transaktion. Spätere Transaktionen werden nicht automatisch wieder über diese Kaufbedingungen abgewickelt.
Artikel 5 | Geistige Eigentumsrechte
5.1 Praxis Rise Rooted behält sich alle Rechte am geistigen Eigentum von Praxis Rise Rooted zur Verfügung gestellten Designs, Bildern, Zeichnungen, Modellen und Texten vor. Reproduktion, Weitergabe und Vervielfältigung sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Miriam Terbonßen gestattet.
5.2 Die im ersten Absatz genannten Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Texte und Modelle bleiben unveränderliches Eigentum von Praxis Rise Rooted und müssen auf erstes Versuchen hin unverzüglich zurückgegeben werden. Für jede Handlung, die gegen diese Bestimmung verstößt, hat die Gegenpartei eine Strafe von 5.000,00 € zu zahlen, unbeschadet des Rechts von Praxis Rise Rooted, vollen Schadenersatz zu fordern.
Artikel 6 | Verpflichtungen der Praxis Rise Rooted
6.1 Praxis Rise Rooted ist verpflichtet, die complementaire Begleitung gemäß den Bestimmungen des Vertrages zu erfüllen. Diese Bestimmungen sind in der Behandlungsvereinbarung schriftlich festgehalten.
6.2 Praxis Rise Rooted führt die Behandlungen nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den professionellen Anforderungen und Richtlinien der Berufsgruppen/Berufsverbände und des Gesetzgebers durch.
6.3 Praxis Rise Rooted behandelt alle Kundendaten in Übereinstimmung mit den Richtlinien des AVG, der Allgemeinen Datenschutzverordnung.
6.4 Praxis Rise Rooted unterstellt alle Informationen und den Inhalt der geführten Gespräche der Schweigepflicht. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies vom Kunden mitgeteilt wurde oder sich aus der Art der Information ergibt. Die Vertraulichkeit entfällt, wenn Praxis Rise Rooted aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet ist, diese vertraulichen Informationen dem Gesetzgeber oder seinem Bevollmächtigten offenzulegen.
Artikel 7 | Verpflichtungen des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Praxis Rise Rooted rechtzeitig Zugang hat zu: a. den für die Planung der Arbeiten erforderlichen (medizinischen) Daten und, falls erforderlich, der medizinischen Genehmigung einer im BIG-Register eingetragenen befugten Person. Sollte eine Konsultation mit Praxis Rise Rooted notwendig oder erwünscht sein, kann mit Zustimmung des Auftraggebers eine Konsultation mit dem im BIG-Register eingetragenen Sachverständigen stattfinden. b. Über den Raum, in dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen, wenn vereinbart wurde, dass die Behandlungen am Standort des Auftraggebers durchgeführt werden sollen. c. Über ausreichende Möglichkeiten zur Versorgung mit Produkten und anderen Notwendigkeiten. d. Über Anschlussmöglichkeiten für elektrische Geräte, Beleuchtung, Heizung, Wasser und andere Energie, die für die Ausführung der Arbeiten benötigt wird, muss innerhalb von 25 Metern vorhanden sein. e. Über die Möglichkeit, ein gesichertes Wifi-Netz nutzen zu dürfen.
7.2 Praxis Rise Rooted setzt als Bedingung für die Behandlung voraus, dass der Auftraggeber alle seine medizinischen Beschwerden, Probleme und Fragen dem (Haus-)Arzt und/oder Facharzt vorträgt und auch die Diagnose des Arztes und die damit verbundenen medizinischen Ratschläge befolgt. Auch wenn dies bedeutet, dass der Arzt rät, die Behandlungen bei Practice Rise Rooted abzubrechen. Praxis Rise Rooted respektiert und handelt immer in Übereinstimmung mit den medizinischen Verordnungen von (Allgemein-)Ärzten. Praxis Rise Rooted stellt keine medizinischen Diagnosen.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wasser, Gas und Strom zur Verfügung zu stellen, wenn die Behandlungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden, ohne dafür eine Entschädigung zu verlangen.
7.4 Hat sich der Auftraggeber die Lieferung bestimmter Materialien und/oder die Ausführung bestimmter Teile des Vertrages vorbehalten, so haftet er für die nicht rechtzeitige Lieferung oder Ausführung.
7.5 Wird der Beginn oder der Fortgang der Arbeiten durch Faktoren verzögert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können die daraus resultierenden Schäden und Kosten für Praxis Rise Rooted dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
7.6 Kann der Auftraggeber einen Termin nicht wahrnehmen, muss er ihn so schnell wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin, telefonisch oder per E-Mail bei Miriam Terbonßen absagen. Unterlässt der Kunde dies, so wird Praxis Rise Rooted den gesamten Betrag für die vereinbarte Behandlung in Rechnung stellen.
7.7 Der Auftraggeber wird Praxis Rise Rooted alle Daten zur Verfügung stellen, die der Gesetzgeber als notwendig erachtet hat.
Artikel 8 | Beauftragung von Arbeiten an dritte Parteien
Der Auftraggeber erteilt Praxis Rise Rooted die Erlaubnis, für die Ausführung des Auftrags die Hilfe und das Fachwissen Dritter in Anspruch zu nehmen. Praxis Rise Rooted prüft von Fall zu Fall, ob dies notwendig ist, und erklärt dem Auftraggeber diese Entscheidung immer, bevor der Schritt zur Hinzuziehung des externen Experten unternommen wird. Wenn der Kunde dies nicht wünscht, wird dies respektiert und der gewünschte Experte wird nicht hinzugezogen.
Artikel 9 | Preise
9.1 Indien na het tijdstip van acceptatie van de opdracht door de overheid of vakorganisaties wijzigingen worden
aangebracht in de lonen, arbeidsvoorwaarden, of sociale bepalingen, heeft elk van de partijen het recht algehele
verrekening te verlangen
9.2 Unvorhergesehene zwischenzeitliche Änderungen der Materialpreise können in Rechnung gebracht werden.
9.3 Indien de prijsfluctuatie meer dan 5% bedraagt van de overeengekomen transactie, hebben beide partijen het recht
algehele verrekening te verlangen.
Artikel 10 | Zusätzliche und verringerte Arbeit
10.1 Die Arbeiten umfassen nur das, was zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden ist.
10.2 Bei complementairen Behandlungen sind zusätzliche Arbeiten, die der Auftraggeber mündlich oder schriftlich angefragt hat, abrechnungsfähig. Es handelt sich um Arbeiten, die nicht im (Behandlungs-)Vertrag enthalten waren.
10.3 Kosten, die für Praxis Rise Rooted entstehen und deren Ursache nicht in ihrem Verschulden liegt, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Artikel 11 | Annullierung
11.1 Wenn der Auftraggeber den Auftrag storniert und/oder die Abnahme der Produkte verweigert, ist er verpflichtet, die bereits gekauften Materialien und/oder die von Praktijk Rise Rooted im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Auftrags geleisteten Arbeitsstunden zu akzeptieren und zu bezahlen, und zwar unabhängig davon, ob sie zum Selbstkostenpreis bearbeitet wurden oder nicht, einschließlich der Löhne und Sozialabgaben, und ist im Übrigen verpflichtet, Praxis Rise Rooted eine vollständige Vergütung für das bereits Geleistete zu zahlen.
11.2 Der Auftraggeber schuldet Praxis Rise Rooted außerdem als Schadenersatz einen Betrag von 1/3 des vereinbarten Preises. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, Praxis Rise Rooted von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Annullierung des Auftrags und/oder der Ablehnung der Produkte ergeben.
11.3 Ungeachtet des vorigen Absatzes dieses Artikels behält sich Praxis Rise Rooted alle Rechte vor, die vollständige Erfüllung des Vertrages und/oder einen vollständigen Schadensersatz zu fordern.
11.4 Die Gewährung oder Nichtgewährung von Subventionen, Gebühren oder anderen Formen der Entschädigung oder Finanzierung ist niemals ein Grund für die Annullierung erteilter Aufträge, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen dem Auftraggeber und Praxis Rise Rooted vereinbart.
Artikel 12 | Reklamation
12.1 Wenn der Aufragsgeber Praxis Rise Rooted nicht innerhalb von 8 Tagen ab dem Tag der Behandlung auf Mängel hinweist, die bei einer gründlichen Untersuchung hätten festgestellt werden können, wird davon ausgegangen, dass der Auftragsgeber mit dem Zustand, in dem die Dienstleistung erbracht wurde, einverstanden ist, und erlischt jegliches Recht auf Reklamation.
12.2 Praxis Rise Rooted sollte die Möglichkeit haben, eingereichte Beschwerden zu prüfen. Im Falle einer Einigung wird eine schriftliche Erklärung erstellt, die von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
12.3 Wenn die Beanstandung nach Ansicht von Praxis Rise Rooted zutreffend ist, wird Praxis Rise Rooted entweder eine angemessene Entschädigung bis maximal zum Rechnungswert der gelieferten Waren und Dienstleistungen zahlen oder dafür sorgen, dass die aufgetretenen Mängel behoben werden.
Artikel 13 | Haftung
13.1 Praxis Rise Rooted haftet nicht für Kosten, Schäden und Zinsen, die als direkte oder indirekte Folge von: a. außergewöhnlichen Umständen, wie in den folgenden Bedingungen näher beschrieben; b. Handlungen oder Unterlassungen des Kunden anderer von ihm oder in seinem Namen beschäftigter Personen; c. Schäden an den gelieferten Waren infolge äußerer mechanischer, chemischer oder biologischer Einflüsse; d. jeder anderen äußeren Ursache
13.2 Praxis Rise Rooted haftet bis zur Höhe der Deckungssumme ihrer Versicherung für die im Behandlungsvertrag vereinbarten Leistungen - oder bis zum Rechnungswert für Schäden an Geräten und Sachen. Die gesetzliche Haftung gilt nur insoweit, als sie durch das Verschulden von Praxis Rise Rooted oder derjenigen Personen entstanden ist, die von Praxis Rise Rooted bei der/den der Praxis Rise Rooted übertragenen Arbeit(en) beschäftigt wurden.
13.3 Die vom Auftragnehmer erteilten Informationen und Ratschläge sind nur allgemeiner Natur und unverbindlich. Praxis Rise Rooted haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die aus einer Fehlinterpretation durch den Auftraggeber entstehen.
13.4 Praxis Rise Rooted haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Praxis Rise Rooted sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Auftraggebers in Bezug auf relevante physische und/oder psychische Zustände, die Einnahme von Medikamenten, die Arbeit oder bestimmte Formen von Freizeitaktivitäten verlassen hat.
13.5 Die Teilnahme an einer Behandlung, einem Kurs oder einem Workshop erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
13.6 Praxis Rise Rooted ist niemals haftbar für Folgeschäden.
Artikel 14 | Außergewöhnliche Umstände
14. 1 Außergewöhnliche Umstände, wie Sturmschäden und andere Naturkatastrophen, Behinderung durch Dritte, Behinderung des Transports im Allgemeinen, Voll- oder Teilstreiks, Unruhen, Krieg oder Kriegsgefahr sowohl hier als auch im Herkunftsland der Materialien, Ausschlüsse, Verlust oder Beschädigung von Waren während des Transports zu Praxis Rise Rooted oder dem Kunden, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Waren durch Lieferanten von Praxis Rise Rooted Ex- und Importverbote, vollständige oder teilweise Mobilisierung, behindernde Maßnahmen einer Regierung, Feuer, Pannen und Unfälle im Betrieb oder in den Transportmitteln von Praxis Rise Rooted oder in den Transportmitteln Dritter, die Auferlegung von Abgaben oder andere staatliche Maßnahmen, die eine Änderung der tatsächlichen Umstände zur Folge haben, stellen für Praxis Rise Rooted Umstände dar, die sie von der Verpflichtung zur Lieferung von Produkten entbindet, bzw. die Ausführung der Behandlungen, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadenersatz jeglicher Art oder wie auch immer genannt geltend machen kann.
14.2 In diesen oder ähnlichen Fällen ist Praxis Rise Rooted berechtigt, den Vertrag nach eigenem Ermessen entweder zu kündigen oder auszusetzen bzw. zu ändern, bis die außergewöhnlichen Umstände nicht mehr bestehen, wobei der Kunde verpflichtet ist, die erbrachten Leistungen zu bezahlen.
Artikel 15 | Eigentumsvorbehalt
15.1 Solange Praxis Rise Rooted keine vollständige Zahlung bezüglich einer Vereinbarung der Parteien über die Durchführung von complementairer Behandlung oder den Verkauf von Produkten (einschließlich eventueller Schäden, Kosten und Zinsen) erhalten hat, bleiben die gelieferten Waren Eigentum von Praxis Rise Rooted.
15.2 Praxis Rise Rooted hat das Recht, diese Waren zurückzufordern und in Besitz zu nehmen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wenn er in Liquidation geht, einen Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt hat, für insolvent erklärt wird oder die Waren beschlagnahmt werden.
15.3 Alle Verfügungshandlungen über die verkaufte und gelieferte Ware sind dem Kunden untersagt, solange er seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat.
Artikel 16 | Verzug und Kündigung
16.1 Wenn der Auftraggeber in irgendeiner Weise gegen den Vertrag verstößt, befindet er sich bereits allein deswegen in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Unbeschadet der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat Praxis Rise Rooted im Falle des Verzugs das Recht, den geschlossenen Vertrag auszusetzen und ihn nach eigenem Ermessen ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise für aufgelöst zu erklären.
16.2 Praxis Rise Rooted hat auch die im vorigen Absatz dieses Artikels genannten Rechte, wenn der Auftraggeber für insolvent erklärt wird oder Konkurs angemeldet wird, wenn er einen Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt hat, wenn sein Vermögen beschlagnahmt wird, wenn sein Unternehmen liquidiert oder von einem oder mehreren Dritten übernommen wird, oder wenn er beabsichtigt, die Niederlande zu verlassen. In all diesen Fällen werden alle Forderungen, die Praxis Rise Rooted gegenüber dem Auftraggeber hat, sofort fällig und zahlbar.
Artikel 17 | Zahlung
17.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Zahlungsbedingungen: Waren und Dienstleistungen werden in Rechnung gestellt und sind spätestens 14 Tage nach Erhalt auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
17.2 Jede vom Auftragsgeber geleistete Zahlung dient in erster Linie zur Begleichung der von ihm geschuldeten Zinsen sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, wie nachstehend beschrieben, und wird anschließend auf die älteste offene Forderung angerechnet.
17.3 Der Auftraggeber gerät durch den bloßen Ablauf der vorgenannten Frist von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
17.4 Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist von vierzehn Tagen schuldet der Kunde Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gezählt wird.
17.5 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit einer Nichterfüllung/Unterlassung durch den Auftraggeber entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
17.6 Bei Zahlungsverzug betragen die außergerichtlichen Inkassokosten mindestens 10 % des einzutreibenden Betrags, mindestens jedoch 97,50 Euro.
17.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Arbeiten einzustellen, auch wenn eine feste Lieferfrist vereinbart wurde, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist.
17.8 Der Auftragnehmer ist immer berechtigt, vor der Lieferung oder der Ausführung des Auftrags eine Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers zu verlangen, die er für ausreichend hält. Die Weigerung des Auftraggebers, die geforderte Sicherheit zu leisten, gibt dem Auftragnehmer das Recht, den Vertrag durch eine entsprechende schriftliche Erklärung aufzulösen, unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers auf Ersatz der Kosten und des Gewinnausfalls.
Artikel 18 | Rechtsstreitigkeiten
18.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ergeben, einschließlich der bloßen Eintreibung des geschuldeten Betrages, werden auf Wunsch von Praxis Rise Rooted vor dem Zivilgericht des Ortes ihrer Niederlassung verhandelt, soweit das Zivilgericht dafür gesetzlich zuständig ist.
18.2 Die im vorigen Absatz erwähnte Wahl des Gerichtsstandes berührt jedoch nicht das Recht von Praxis Rise Rooted, einen Streitfall dem Streitschlichtungsausschuss gemäß dem Wkkgz-Gesetz vorzulegen.
18.3 Der 'Nationale Ombudsman' befasst sich mit Beschwerden über die Jugendbetreuung, wenn es sich um eine Betreuung in einem so genannten Zwangsrahmen handelt, wie z.B. im Falle einer gerichtlich angeordneten Betreuung. Praxis Rise Rooted hat das Recht, eine Streitigkeit im Zusammenhang mit der geleisteten ergänzenden Betreuung dem 'Nationalen Ombudsman' vorzulegen. Bei Beschwerden im Rahmen der freiwilligen Jugendbetreuung kann sich Praxis Rise Rooted an die AKJ-Vertrauenspersonen in der Jugendbetreuung wenden.