Beschwerdeverfahren

Wenn du unzufrieden bist, werden wir natürlich versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn wir keine gemeinsame Lösung finden, kannst du Kontakt aufnehmen mit einem Beschwerdebeauftragten, wie im Gesetz über die Qualität der Pflege, Beschwerden und Streitigkeiten (Wkkgz) vorgeschrieben. Nach diesem Gesetz bin ich auch Mitglied des SCAG-Streitbeilegungsausschusses.
Auf der Website meines Berufsverbandes VIT erfährst du, was du dafür tun kannst. https://vit-therapeuten.nl/clienten/niet-tevreden/

Außerdem bin ich im Register Beroepsbeoefenaren Complementaire Zorg (RBCZ) mit der Lizenznummer 240426R eingetragen. Dieser Dachverband verwaltet das Disziplinarrecht über die Organisation TCZ. https://www.tcz.nu/index.html

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